Ja, geht denn das?

(GV Horst Köpfelsberger)

Ortsplanungsbüro der Gemeinde Koppl und gleichzeitig Berater für die APG beim Leitungsprojekt?

Schiefe Optik

Wir Grüne Koppl waren bei der Berufungsverhandlung zur 380-kV-Freileitung am Bundesverwaltungsgericht in Wien. Auf einem der vom Gericht dem Betreiber APG zugewiesenen Plätze sahen wir das Planungsbüro (Ortsplanung) der Gemeinde Koppl. In der darauffolgenden Gemeindevertretungssitzung am 26. September haben wir deshalb mit SPÖ und FPÖ eine gemeinsame Anfrage an Bürgermeister Rupert Reischl (ÖVP) gestellt. Die Anfragebeantwortung bestätigte unseren Verdacht, dass unser Raumplanungsbüro noch immer bei diesem Leitungsprojekt für die APG beratend tätig ist. Das ist zwar nichts Ungesetzliches, wir finden aber, das hat schon eine sehr schiefe Optik: Es arbeitet gleichzeitig für die APG (Leitung) und unsere Gemeinde (Raumordnung), offenbar kein Problem für den Bürgermeister und die Mehrheit in der Gemeindevertretung.

GRÜNE schon damals gegen ihre Bestellung

Allen Fraktionen war bei ihrer Bestellung 2015 klar, dass das Büro Teile der Einreichunterlagen der Salzburgleitung II (380-kV-Freileitung) für die APG in der Vergangenheit verfasst hat. Das war auch ein Grund, warum wir Grüne Koppl (und die FPÖ) uns schon damals gegen die Bestellung ausgesprochen haben. Dass es allerdings noch immer für die APG – noch dazu bei diesem Projekt – arbeitet, das ist neu und finden wir sehr irritierend. Wie erklärt man das den von der Leitungstrasse betroffenen Kopplerinnen und Kopplern?

In einer nicht-öffentlichen Sitzung Anfang Oktober wurde über den Sachverhalt beraten. Über Details dürfen wir leider nicht berichten. Das ist für uns aber nach der intransparenten Bestellung im Jahr 2015 zusätzlich nebulös: Die Diskussion nach Bekanntwerden der aufrechten Doppelfunktion ist für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar.

Wir möchten klar stellen, dass es nicht darum geht, die fachliche Kompetenz des Raumplanungsbüros in Zweifel zu ziehen. Wir fragen uns jedoch, warum genau jenes Büro vorgeschlagen und bestellt wurde, das Einreichunterlagen für die APG erstellt hat und damit im laufenden Verfahren in einen Interessenskonflikt kommen könnte. Das Argument, dass die verfassten Fachbereiche nicht von der Gemeinde beeinsprucht wurden (Raumordnung), ist für uns zu wenig. Genauso hätte die gemeindevertretung bereits bei der Bestellung informiert werden müssen, dass das Büro im Verfahren aufgrund nach wie vor aufrechter Verträge mit der gegnerischen Verfahrenspartei zusammenarbeitet! Für uns ist die ganze Sache einfach unverständlich und nicht nachvollziehbar. Wir nehmen aber natürlich zur Kenntnis, dass die Mehrheit in der Gemeindevertretung damit kein Problem hat.

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