Schwarz gebaut im Biotop?

In der letzten Ausgabe haben wir berichtet, dass wir vermuten, dass die Gemeinde das Retentionsbecken in Pfaffenschwand ohne naturschutzrechtliche Bewilligung in einem kartierten Biotop errichtete. Das hat sich leider bewahrheitet, wie Bürgermeister Rupert Reischl (ÖVP) in einer Anfrage am 17. September 2019 einräumte.

Selbst wenn das Biotop durch (äußerst fragwürdige) Aufschüttungen und Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in den letzten Jahren stark in Mitleidenschaft gezogen worden war, ist aufgrund der rechtsgültigen Biotop-Kartierung ein naturschutzrechtliches Verfahren vor Baubeginn zwingend notwendig. Trotz eindeutiger Auskunft des Naturschutzsachverständigen und wiederholten Hinweisen unsererseits im Vorfeld, »vergaß« man also, eines vor Baubeginn zu beantragen. Erst als wir nicht locker ließen und nach Baubeginn den Bescheid sehen wollten, wurde das nachgeholt und der Bau Wochen später von der Bezirkshauptmannschaft trotzdem mittels vereinfachtem Verfahren auch noch bewilligt! Wir sind fassungslos!

Normalerweise sind Eingriffe lt. §24 Salzburger Naturschutzgesetz, die Auswirkungen in streng geschützte Biotope haben können, erst nach naturschutzrechtlicher Bewilligung zulässig. Noch dazu müsste vor Baubeginn die Rechtskraft abgewartet werden. Aus gutem Grund: Im Nachhinein negative Auswirkungen des Beckens auf den Grundwasserspiegel des Moores oder auf die Biotopflächen auszuschließen, ist klarerweise nicht mehr möglich. 

Monate vor Baubeginn konnte von uns bei einer Begehung zwar immerhin noch erreicht werden, dass die Lage des Beckens so verändert wurde, dass »nur« Bereiche des Biotops betroffen sind, die ökologisch nicht mehr zu retten sind, auch weitere Maßnahmen zur »Geländeanpassung« konnten verhindert werden.

Allerdings wurde uns im Gegenzug eine Renaturierung und verbindliche Pflegemaßnahmen der noch in Teilen vorhandenen Reste des Biotops in Aussicht gestellt, um es so weit wie möglich wiederherzustellen. Diese Maßnahmen suchen wir aber in der nachträglichen Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft vergeblich. 

Und damit ist zu befürchten, dass es wieder ein Biotop weniger in Koppl gibt … Wir sind von der Vorgangsweise der Zuständigen in der Gemeinde Koppl und von allen anderen Beteiligten im Umgang mit dem Naturschutz (Stichwort Klimawandel) schwer enttäuscht! 

(GV Horst Köpfelsberger)

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