»Der Naturschutzbund versucht im gegenständlichen Verfahren Parteistellung geltend zu machen. Denn beim gegenständlichen Verfahren sind neben den Aspekten des Denkmal-, Ensemble- und Landschaftsschutzes sowie der Raumordnung auch konkrete EU-artenschutzrechtliche Belange (FFH-Richtlinie) betroffen, die bisher in keiner Weise gewürdigt wurden. Wir verweisen in diesem Zusammenhang insbesondere auf das nachgewiesene Vorkommen von Fledermäusen (Kleine Hufeisennase) im Brauereigebäude und Reptilienarten (Blindschleiche, Ringelnatter, möglicherweise auch Zauneidechse) in der unmittelbaren Umgebung. Aus Sicht des Naturschutzes wäre es unter diesem Aspekt günstig, die Reste des bestehenden Gebäudes zu erhalten und bei einer Instandsetzung u.a. auch auf die Ansprüche dieser Arten Bedacht zu nehmen.«