Die Gemeinde Koppl errichtet für ein Bauprojekt ein Wasserrückhaltebecken in unmittelbarer Nähe des Koppler Moores und streng geschützter Biotope, welche bereits stark in Mitleidenschaft gezogen sind.
Erst auf intensive Intervention von uns KAUZ/Die Grünen konnte im April erreicht werden, dass aufgrund der sensiblen Lage der Naturschutzbeauftragte des Landes dem Projekt beigezogen wird. Dieser stellte fest, dass die Gemeinde vor der Errichtung einen Antrag auf eine naturschutzrechtliche Bewilligung stellen muss. Auf mehrmaliges Nachfragen auf der Gemeinde in den folgenden Monaten wurde uns mitgeteilt, dass noch kein Bescheid eingetroffen ist.
Mitte August wurde mit der Errichtung des Beckens begonnen. Doch auch danach legte uns der Bürgermeister bis zur Drucklegung dieser Aussendung keinen rechtsgültigen naturschutzrechtlichen Bescheid vor.
Die Landesumweltanwaltschaft teilte uns bei einer telefonischen Anfrage am 22. August mit, dass zu diesem Zeitpunkt kein naturschutzrechtliches Verfahren in diesem Bereich aktenkundig ist und man der Sache nachgehen werde.
Was ist da los? Wir werden mit Sicherheit nicht locker lassen, ob von den Verantwortlichen wirklich alle Gesetze eingehalten wurden!
Fortsetzung folgt.