„Nur Mieter mit österreichischer Staatsbürgerschaft!“ – das ist Bestandteil einer Anzeige, die in der Koppler Gemeindezeitung (Jänner 2019) erschienen ist. Klar ist, dass diese gegen das Diskrimierungsverbot (Gleichbehandlungsgesetz) verstößt – und auch gegen die vermeintliche christliche Wertehaltung der Gemeinde. Da zudem in der Anzeige kein Name angegeben ist und auch die Gestaltung und Platzierung nicht klar getrennt von offiziellen Informationen wurde, könnte der Eindruck entstehen, es wäre eine offizielle Empfehlung/Anzeige der Gemeinde. Wir fragen uns:
- Wie kann ein Inserat in die Gemeindezeitung gelangen, das gegen Gesetze verstößt?
- Gibt es eine Überprüfung von Privat- und Veranstaltungsanzeigen?
- Warum dürfen Inserate ohne Namensnennung überhaupt veröffentlicht werden?
- Wann werden in der Gemeindezeitung endlich wichtige Gemeindeinformationen klar von anderen getrennt, um einerseits die Übersichtlichkeit für die BürgerInnen zu verbessern und andererseits Privat- und Veranstaltungsanzeigen als solche zu kennzeichnen?
Das Impressum der Zeitung führt den Bürgermeister als Verantwortlichen auf. Die ganze Sache ist sehr befremdlich, v.a. weil bereits in der letzten Gemeindevertretungssitzung ein unpassendes und nicht als solches erkennbares Privatinserat (Werbung für Kreditvermittlungen) von mehreren Fraktionen kritisiert wurde. Wir fordern deshalb, endlich transparente Richtlinien für Veröffentlichungen in der Gemeindezeitung zu erstellen, ein Redaktionsteam aus allen Fraktionen einzurichten (um die Überparteilichkeit zu garantieren) und auch die Einführung von Kostenbeiträgen für die Veröffentlichung privater Anzeigen zu prüfen.
(GV Horst Köpfelsberger)