Berufungsinstanz an das Landesverwaltungsgericht

GV Horst Köpfelsberger

Mit einem einstimmigen Beschluss wurde die Berufungsinstanz in Angelegenheiten des Bürgermeisters (z. B. Baubescheide) an das Landesverwaltungsgericht übertragen. »Damit konnte eine langjährige Forderung von uns KAUZ/Die GRÜNEN umgesetzt werden. Die Verfahrensdauer wird verkürzt und es bringt mehr Transparenz bei Einsprüchen von Bürger*innen. Besonders freut uns der nun überparteiliche Antrag und der einstimmige Beschluss«, sagt GV Horst Köpfelsberger. Auch für die Gemeinde bringe das Vorteile, so werden Kosten gespart, weil die Mitarbeiter*innen nicht mehr damit befasst sind. Bisher war die Gemeindevertretung erste Berufungsinstanz, erst danach kam das Landesverwaltungsgericht zum Zug.

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