GV Horst Köpfelsberger
Mit einem einstimmigen Beschluss wurde die Berufungsinstanz in Angelegenheiten des Bürgermeisters (z. B. Baubescheide) an das Landesverwaltungsgericht übertragen. »Damit konnte eine langjährige Forderung von uns KAUZ/Die GRÜNEN umgesetzt werden. Die Verfahrensdauer wird verkürzt und es bringt mehr Transparenz bei Einsprüchen von Bürger*innen. Besonders freut uns der nun überparteiliche Antrag und der einstimmige Beschluss«, sagt GV Horst Köpfelsberger. Auch für die Gemeinde bringe das Vorteile, so werden Kosten gespart, weil die Mitarbeiter*innen nicht mehr damit befasst sind. Bisher war die Gemeindevertretung erste Berufungsinstanz, erst danach kam das Landesverwaltungsgericht zum Zug.