Liebe Kopplerinnen und liebe Koppler!
Bezugnehmend auf die in Radio Salzburg gemeldete Androhung des Rücktritts der gesamten Gemeindevertretung möchte der KAUZ/die GRÜNEN Koppl folgende Stellungnahme abgeben:
In Art. 118 B-VG Bundesverfassung und im § 16 GdO steht: Die Gemeinde hat die Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches im Rahmen der Gesetze und Verordnungen des Bundes und des Landes in eigener Verantwortung frei von Weisungen und unter Ausschluss eines Rechtsmittels an Verwaltungsorgane außerhalb der Gemeinde zu besorgen.
Nun wurde scheinbar in einer für uns beispiellosen Art und Weise in dieses vom obersten Gesetz – der Bundesverfassung – festgeschriebenen Recht eingegriffen! Es gibt anscheinend eine von neun Bürgermeistern, zwei Rechtsanwälten der APG und dem Landeshauptmann unterzeichnete Besprechungsnotiz, aufgrund der den Gemeindevertretungen noch am selben oder nächsten Tag dringend empfohlen wird, die ablehnenden Beschlüsse umgehend aufzuheben. Die Gemeindevertretungen wurden dadurch kurzfristig derart unter Druck gesetzt, die „freiwillige Ausgleichszahlung“ durch die APG nicht ablehnen zu dürfen!
Man könnte das in Zukunft auch so interpretieren:
ALLE Projektbetreiber*innen, ALLE Unternehmer*innen, ALLE Bürger*innen könnten sich ab sofort auf einen positiven Beschluss der Gemeindevertretungen in Österreich verlassen, wenn sie der Gemeinde Geld anbieten würden, um ihre eigenen Interessen durchzusetzen. Laut dem Gutachten im Auftrag des Landes durch einen Strafrechtsexperten der Universität, dürfte die Gemeindevertretung dieses Angebot aus der Möglichkeit heraus, sich dadurch dem Verdacht der Untreue auszusetzen, nicht ausschlagen. Das wäre doch eine Bankrotterklärung des Rechtsstaates!
Nicht nur die Koppler Gemeindevertretung muss sich nun der Frage stellen, was wir dann noch bewirken können. Eigentlich müsste der Aufschrei in ganz Österreich groß sein! Der Gesetzgeber ist jetzt dringend in der Pflicht, diese Gesetzeslücke umgehend zu schließen!