Biotopschutz?

In meiner gestrigen Anfrage an den Herrn Bürgermeister Rupert Reischl (ÖVP) haben wir – wie in unserer Aussendung angekündigt – nachgefragt, wie es beim Bau des Retentionsbeckens im Biotop nahe des Koppler Moores mit der naturschutzrechtlichen Genehmigung ausschaut.

Rechtlich gesehen ist nun nachträglich (vielleicht?) alles in Ordnung, aber dass gerade von einer Gemeinde ein Projekt naturschutzrechtlich noch dazu in diesem sensiblen Bereich dermaßen nachlässig durchgeführt und nachträglich von der Bezirkshauptmannschaft genehmigt wird, ist schwer erträglich!

Laut Bürgermeister war das Biotop nicht mehr als solches erkennbar, weil es im Zuge der Errichtung des Hochwasserschutzes aufgeschüttet und anschließend landwirtschaftlich intensiv genutzt wurde. Auf welcher Grundlage das geschehen ist, werden wir herausfinden – wir bleiben auf jeden Fall weiter dran!

Ablauf:

5.8.2019: Baubeginn lt. Aufzeichnungen Bautagebuch
22.8.2019: Antrag der Gemeinde auf ein naturschutzrechtliches Verfahren
12.9.2019: Naturschutzrechtliche Genehmigung durch die Bezirkshauptmannschaft in einem sog. „Vereinfachten Verfahren“

Fakten:

  • Das Biotop ist in der Biotopkartierung des Landes vermerkt und deshalb streng geschützt
  • Biotope, die nicht mehr wiederherstellbar sind, sind aus der Biotopkartierung zu löschen (Sbger. Naturschutzgesetz §24(2))
  • Maßnahmen, die Eingriffe in die nach §24 geschützten Lebensräume bewirken können, sind nur mit naturschutzbehördlicher Bewilligung zulässig. (Sbger. Naturschutzgesetz §24(3))
  • Vor Rechtskraft der naturschutzbehördlichen Bewilligung (= Ablauf von 4 Wochen ab Zustellung des Bescheides oder Rechtsmittelverzicht) darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden. (Antragsformular naturschutzrechtliches Bewilligungsverfahren bzw. Link)

GV Horst Köpfelsberger

Mach mit bei uns! Einfach hier melden