Wir Koppler GRÜNE lehnen diese Leitung nach wie vor ab, weil wir davon überzeugt sind, dass es verträglichere Varianten gegeben hätte und eine regionale Energiewende mehr Sinn macht, als Strom quer durch ganz Europa zu schicken. Trotzdem müssen wir uns nun dieser höchstgerichtlichen Entscheidung beugen.
Wie kam es zu dieser Trassenführung?
Seit 1989 ist eine 380-kV-Freileitung als sog. »Lückenschluss« immer wieder Thema.1996 wurde bekannt, dass der Verbund die bestehende 220-kV-Leitung in Koppl auf 380 kV aufstocken möchte. Da durch die Raumordnung in der Vergangenheit die bestehende 220-kV-Trasse nicht mehr verfügbar war, mussten Alternativen für eine Leitung gesucht werden. Immerhin wurde 2002 klar, dass dafür ein UVP-Verfahren und damit entsprechende Untersuchungen notwendig sind. Schon damals wehrte sich der Verbund aus Kostengründen massiv gegen ein Erdkabel.
In der Folge versuchte man in der Regierung Burgstaller/Haslauer eine Trasse festzulegen. Weil die APG (ehemals Verbund) eine bundesländerübergreifende Leitung einreichte, kam aber nicht das strengere Landeselektrizitätsgesetz zur Anwendung, sondern das Starkstromwegegesetz aus dem Jahr 1968, das bis heute keine Erdverkabelung vorsieht. Aufgrund der scheinbar unlösbaren Konflikte einigte man sich darauf, eine Trassenalternative von EU-Koordinator Adamowitsch entwickeln zu lassen (der übrigens die Erdverkabelung ebenfalls ablehnte). Diese sollte für alle Beteiligten verbindlich sein. Warum die 2008 vorgestellte Variante mit der Trasse durch das östliche Gemeindegebiet von Koppl trotzdem verworfen wurde und stattdessen von der sog. Lenkungskommission des Landes jene über den Nockstein gewählt wurde, ist bis heute nicht ganz nachvollziehbar. Fakt ist, dass die vom KAUZ schon vor 2000 geforderte Unterschutzstellung des Nocksteins erst 2012 von der Gemeinde beantragt, aber von der Bezirkshauptmannschaft wegen eines angeblichen Torpedierungsverbotes der Leitung nie verordnet wurde. Kurz danach reichte die APG das Projekt zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ein.
2014 fand die öffentliche UVP-Verhandlung in der Salzburgarena statt, 2015 folgte (auch für uns enttäuschend) der positive UVP-Bescheid durch das Amt der Salzburger Landesregierung (Ressortzuständigkeit die damalige LH-Stv.in Astrid Rössler). Dieser Bescheid wurde von den Gemeinden Koppl und Eugendorf beim Bundesverwaltungsgericht beeinsprucht, welches den Bescheid 2019 jedoch großteils bestätigte und keine aufschiebende Wirkung zuerkannte. Der Bauwerber konnte also rechtmäßig zu bauen beginnen. Der Verwaltungsgerichtshof verwarf schließlich am 15.10.2020 die Einwendungen. Die Gemeinden legten keine weiteren Rechtsmittel mehr ein.
Haben die Grünen jemals für die 380-kV-Freileitung »gestimmt«?
Nein, zur 380-kV-Freileitung gab es keine politische Abstimmung, sondern ein Behördenverfahren der Salzburger Landesregierung auf Basis von Bundes- und Landesgesetzen.
Was hat die Politik auf Gemeindeebene gegen die Freileitung getan?
Die Gemeinden Koppl und Eugendorf haben sehr viel Aufwand betrieben, um den Bescheid zu beeinspruchen. Alle diese Entscheidungen fielen einstimmig. Also natürlich auch mit den Stimmen von uns KAUZ/Die GRÜNEN Koppl.
Hätte Bundesministerin Gewessler im Alleingang einfach das Starkstromwegegesetz ändern können?
Nein. Grundlage der Regierung (Exekutive) sind die Gesetze, die der Nationalrat (Legislative) beschließt. Gesetzesänderungen brauchen also immer eine Mehrheit im Nationalrat. Im dafür zuständigen Wirtschaftsausschuss konnte keine Einigung mit dem Koalitionspartner erzielt werden. Zur Erinnerung: Die Grünen liegen nach der NRW 2019 bei 13 %.
Hätte eine Änderung des Starkstromwegegesetzes den Ausgang des laufenden 380-kV-Verfahrens der Salzburgleitung beeinflusst?
Aus unserer Sicht: Nein. Hätte allerdings der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid zur 380-kV-Freileitung aus anderen Gründen aufgehoben, hätte das Gesetz u. U. bei einer Neueinreichung der Leitung gewirkt. Klar ist, dass die GRÜNEN zumindest für zukünftige Leitungsprojekte eine Verkabelung auf Bundesebene anstreben – zugegeben ein schwacher Trost für uns alle. Wir werden aber weiterhin darauf drängen, dass endlich europäisches Recht (SUP-Pflicht, Erdkabel) auf Bundesebene umgesetzt wird!
Was ist mit den angedrohten Schadenersatzforderungen gegen die DemonstrantInnen?
Wir werden uns dafür einsetzen, dass die APG von diesen absieht. Es kann nicht sein, dass Goliath gewinnt und dann dafür noch David zur Kasse bittet, noch dazu von einem Unternehmen, das sich überwiegend im Besitz von uns allen befindet.
Wie ist das Verhältnis KAUZ/Die GRÜNEN Koppl zum Verein »Fairkabeln«?
Den überparteilichen Verein »Fairkabeln« haben viele von uns aufgrund des Anliegens natürlich gerne unterstützt. So hat z. B. unsere Gemeinderätin Eva Wimmer den Hungerstreik am Mozartplatz initiiert und 21 Tage ausgehalten und GV Horst Köpfelsberger an der grafischen Gestaltung des Außenauftritts (Plakate, Flyer etc.) von »Fairkabeln« mitgewirkt.
Momentan warten wir ab, wie sich die »Fairkabler« für die Zukunft aufstellen werden, möchten aber allen unseren Dank aussprechen, die sich hier seit dem Frühjahr engagiert haben.