Genehmigung in zweiter Instanz
Stellungnahme zur zweitinstanzlichen Genehmigung der 380-kV-Freileitung
Heute wurde das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes (2. Instanz) zur 380-kV-Freileitung vom 25.2. in den Medien veröffentlicht. Die Leitung ist laut diesem auch in zweiter Instanz genehmigungsfähig, wobei zwei Aspekte vom Bundesverwaltungsgericht zur Revision zugelassen werden: Erstens die Zuständigkeit der belangten Behörde in bundeslängerübergreifenden Genehmigungsverfahren und zweitens die Auswirkungen des EuGH-Urteils betreffend Abholzungen zum Zweck der Umwandlung in eine andere Benutzungsart durch Trassenaufhiebe („Rodungen“). Hier werden auch unsere Gemeinden ansetzen und den weiteren Instanzenweg beschreiten. Es ist gut, dass alle Fraktionen in Koppl in den letzten Jahren geeint gegen die Freileitung gekämpft haben und weiterhin kämpfen werden. Wir KAUZ/Die GRÜNEN Koppl sind über das Ergebnis sehr bestürzt und unterstützen natürlich jede weitere juristische Bekämpfung des Urteils.
Bei der GV-Wahl am Sonntag treten wir an, weiterhin auf Gemeindeebene für den Natur-, Umwelt- und Klimaschutz, Mobilität, Transparenz und ein gutes Leben für alle zu arbeiten. Wir sind zuversichtlich, dass die Koppler Bevölkerung unser bisheriges Engagement in der Gemeinde schätzt und es wichtig findet, dass weiterhin starke KAUZ/Die GRÜNEN in der Koppler Gemeinde vertreten sind.
GR Ing. Wolfgang Hyden, BEd
GVin Dr. Eva Wimmer-Liko
GV Dipl.-Ing. (FH) Horst Köpfelsberger
GVin Bine Böcher
Thomas Schafhuber
& das gesamte Team von KAUZ/Die GRÜNEN Koppl