Der Europäische Gerichtshof hat in einem Vorab-Entscheidungsverfahren einen Trassenaufhieb einer Freileitung in Oberösterreich als Rodung und damit als UVP-pflichtig eingestuft. Damit wären auch 600 Hektar, die bei der Salzburgleitung in der ersten Instanz als Trassenaufhiebe gewertet wurden, eigentlich Rodungen. Aus diesem Grund müsste auch das Salzburger Projekt neu bewertet werden. Momentan liegt das Verfahren in zweiter Instanz beim Bundesverwaltungsgericht. Eine Entscheidung war bei Drucklegung noch nicht bekannt, es wird aber vermutet, dass das Gericht diese Entscheidung des EuGH abgewartet hat – mit welchen Auswirkungen auch immer.
Wir GRÜNE Koppl befürworten und unterstützen natürlich weiterhin, dass alle juristischen Möglichkeiten und Instanzen ausgenutzt werden, um diese Leitung zu verhindern, auch wenn die Entscheidung in dieser Instanz ebenso negativ für unsere Gemeinde ausfallen sollte.