Investorenprojekt vs. Bevölkerung

Der Ablauf

19.11.2022: Die Koppler Bevölkerung und die Gemeindevertretung erfahren aus der Zeitung vom geplanten Seilbahnprojekt auf den Gaisberg. Am Pressefoto: LR Schnöll, Bgm. Preuner (Stadt Salzburg) und Bgm Reischl (Koppl) – alle ÖVP. 

21.03.2023: Anfrage an den Bürgermeister vom KAUZ in der GV-Sitzung zum Seilbahnprojekt. Informationsgehalt: dünn.

19./20.04.2023: Bei der Bürger*innenversammlung in Guggenthal und Koppl wird der Bürgermeister mit den Bedenken der Bürger*innen konfrontiert. Einsicht: Keine. Das Versprechen, die Bürger*innen über das Projekt zu informieren, ist bis heute nicht eingelöst.

Diese Vorgehensweise und Intransparenz ist bei einem Projekt dieser Tragweite und Auswirkung für die Bevölkerung völlig inakzeptabel.

– GV Horst Köpfelsberger

19./20.04.2023: Bei der Bürger*innenversammlung in Guggenthal und Koppl wird der Bürgermeister mit den Bedenken der Bürger*innen konfrontiert. Einsicht: Keine. Das Versprechen, die Bürger*innen über das Projekt zu informieren, ist bis heute nicht eingelöst.

09.11.2023: KAUZ/Die GRÜNEN Koppl präsentieren gemeinsam mit der Bürgerliste und den Landesgrünen ein Verkehrskonzept für den Gaisberg. Seilbahn braucht es dafür keine.

16.11.2023: Der Bürgermeister möchte dem »Projekt eine Chance« geben, es sei eine »Aufwertung der Lebensqualität für viele Anrainer.« (Flachgauer Nachrichten). 

26.05.2023: Als privates Investorenprojekt wird die »Gaisbergseilbahn« ins Regierungsprogramm der neuen Salzburger Landesregierung (ÖVP/FPÖ)aufgenommen.

November 2023: Die Gemeinde wird zu einer Stellungnahme über die Notwendigkeit eines UVP-Verfahrens aufgefordert.

21.11.2023: Es wird uns keine Akteneinsicht gewährt, um den Inhalt der Stellungnahme zu erfahren. Wir kennen die Stellungnahme des Bürgermeisters im Namen der Gemeindebevölkerung bis heute nicht im Wortlaut.

27.1.2024: In den Medien wird berichtet, dass kein UVP-Verfahren notwendig ist.

29.1.2024: Keine Kundmachung des Feststellungsbescheid zur UVP vom 19.12. durch die Gemeinde. Erst auf unser Drängen wurde diese fünfeinhalb Wochen zu spät kundAusgemacht – alle Fristen für Einwendungen waren bereits verstrichen.

Auszug aus der Kundmachung des Landes Salzburg vom 19.12. (Ergeht an):

Auch bei der zuständigen Behörde beim Land wurde uns als Gemeindevertreter*innen keine Akteneinsicht in die Projektunterlagen gewährt. 

Begründung: Das gehe nur mit Vollmacht des Bürgermeisters, der hier alleine die Gemeinde Koppl nach außen vertritt.

Ich finde es ist eine Schnapsidee – ob mit oder ohne UVP. Die Kopplerinnen und Koppler haben von diesem Projekt genau gar nichts – außer Nachteile und Belastungen.

– GR Wolfgang Hyden

Was bisher vom Projekt aus den Medien bekannt ist:

  • Talstation bei der alten Tankstelle an der B158
  • Mittelstation beim Rundwanderweg
  • Bergstation unterhalb des Gipfels 
  • Bauliche Anlagen liegen auf Koppler Gemeindegebiet
  • Gipfel steht unter Naturschutz / Grünlanddeklaration der Stadt Salzburg
  • Gaisberglandesstraße soll ab der Zistel gesperrt werden
  • 15 Liftstützen sind notwendig
  • Knapp 2 Kilometer Seillänge
  • »Parkhaus« in Guggenthal mit 144 Parkplätzen + 100 am Wochenende zugemietete Parkplätze
  • 8er-Kabinenbahn mit Kapazität 6.400 – 12.800 Personen / Tag
  • Durchschnittlich gesparte Autofahrten ab Zistel: 500 / Tag (= ca. 1.000 Personen / Tag)
  • Integration in den Salzburger Verkehrsverbund geplant (Klimaticket, Steuergelder)
  • kein UVP-Verfahren nötig, aber Naturschutzverfahren
  • Es gibt eine Verkehrszählung bzw. -berechnung (nicht öffentlich)
  • Es gibt eine CO2-Berechnung Bus vs. Gondel (nicht öffentlich)
  • Derzeit ca. 100 Sitzplätze in der Gastro am Gipfel
  • Renaturierung der Parkflächen am Gipfel (wobei nicht klar ist, in welchem Ausmaß)
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