Der KAUZ fragt hier als EINZIGE Fraktion nach und nimmt diese Dinge NICHT als Gott gegeben hin!
Was hört man dazu von den anderen Parteien, die in der Gemeindevertretung sitzen?
Warum kümmert sich keine andere Fraktion um die Anrainerinnen und die Anrainer?
Zum ersten Mal liest man in einer offiziellen Stellungnahme, was wir seit mehr als acht Jahren sagen, aber deswegen in der Öffentlichkeit als Lügner hingestellt wurden und WERDEN. Es gibt KEINE gesetzliche Lärmbegrenzung am Ring! (Zitat GF Hr. Penninger vom 6.10.2023). Aber was macht die zuständige Landeshauptmann Stv. Frau Svazek? Zitat: „Es gebe keinen Grund für Einschränkungen, sofern die Veranstaltungen im Rahmen des rechtlich Zulässigen stattfinden würden.“ HALLLLLLOOOO !!!
„Es gibt keine gesetzliche (rechtliche) Lärmbeschränkung am Ring!“
Auch die Aussage vom GF des IGMS in der SN (selber Tag) Zitat: „Sonntags sei prinzipiell kein Betrieb“ treibt den Anrainerinnen und Anrainern die Zornesröte ins Gesicht! Werfen wir also einmal einen kurzen Blick in den Veranstaltungskalender des Salzburgring dieser Woche und schauen wir mal z.B. auf Sonntag, den 8.10.2023, der ja laut GF Penninger „prinzipiell ohne Betrieb“ sei…
Wir werden dranbleiben, weil die reine Ankündigung seit gefühlt 5 Jahren auf einen neuen Bescheid wird zu überprüfen sein. Wobei uns hier schon die schlimmsten Albträume plagen, wenn der Pächter davon spricht, … Zitat GF Penninger SN vom 4.10.2023: „ […] dass wir(!) den gültigen Bescheid in eine moderne Fassung bringen werden.“ Wir fragen uns hier, schreibt sich der Pächter bzw. Veranstalter seinen eigenen Bescheid? Ist dafür nicht eigentlich eine Behörde zuständig?
Wir werden lauter, wenn der RING behauptet leiser zu sein!