Da haben wir wohl einen Knopf gedrückt.
Die Gemeindevertretung ist das willensbildende Organ der Gemeinde. Sie fasst in allen Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches, die nicht ausdrücklich durch Gesetz dem Bürgermeister oder der Gemeindevorstehung zugewiesen sind, die erforderlichen Beschlüsse und überwacht deren Durchführung sowie die Geschäftsführung in allen Zweigen der Gemeindeverwaltung.
Also doch! Und ich dachte schon, die Gemeindeverwaltung bestimmt jetzt auch, was in der Gemeindevertretung gemacht werden darf/soll/muss.
Es ist Fasching! Es darf gelacht werden!
GR Wolfgang Hyden